Vorstandssitzungen
Sitzungstermine Vorstand / LEADER-Entscheidungsgremium
Zur Zeit stehen keine Sitzungen an..
Sitzungsergebnisse des LEADER-Entscheidungsgremiums
Die in der 126. Vorstandssitzung, Tranche 3, befürworteten Projekte wurden wie folgt priorisiert:
Projektbezeichnung | erreichte Punktzahl | Priorität Tranche 3 / 2022 |
Erweiterung eines Orthopädietechnik-Betriebes in Bad Wildungen | 51 | 1 |
Sitzungsergebnisse des LEADER-Entscheidungsgremiums
Die in der 125. Vorstandssitzung, Tranche 2, befürworteten Projekte wurden wie folgt priorisiert:
Projektbezeichnung | erreichte Punktzahl | Priorität Tranche 2 / 2022 |
Instandsetzung u. touristisch-kulturelle Aufwertung des Steingossenturms | 44 | 1 |
Sitzungsergebnisse des LEADER-Entscheidungsgremiums
Die in der 124. Vorstandssitzung, Tranche 1, befürworteten Projekte wurden wie folgt priorisiert:
Projektbezeichnung | erreichte Punktzahl | Priorität in Tranche 1/2022 |
Einrichtung Ninja-Warrior-Parcours am Freizeitgelände Jesberg | 69 | 1 |
Erweiterung eines Betriebes für Musikinstrumente- und Klangmöbel-Bau in Jesberg | 66 | 2 |
Betriebserweiterung Direkvermarktung Anschaffung Kühltransporter und Kochkessels | 45 | 3 |
Regionalbudget 2022:
Der Vorstand hat in Verbindung mit einem Sonderrahmenplan Gemeinschaftsaufgabe und Küstenschutz (Bundes- und Landesmittel) zum dritten Mal ein Paket von Kleinstprojekten befürwortet. Die Projekte müssen aus dem Regionalen Entwicklungskonzept abzuleiten sein.
Die LEADER-Region bezuschusst die Kosten der Projektträger mit 80%, diese Zuschüsse in maximaler Höhe von 90.000,- € werden dann wiederum zu 90% vom Landkreis aus GA-Mitteln gefördert. Damit über-nimmt die Lokale Aktionsgruppe 10% der Fördermittel. Die Projekte müssen brutto mindestens 1.000,- € und dürfen maximal 20.000,- € betragen. Spätestens am 15.10. des gleichen Jahres sind die Vorhaben fertig zu stellen und abzurechnen.
Der Vorstand hat in Verbindung mit einem Sonderrahmenplan Gemeinschaftsaufgabe und Küstenschutz (Bundes- und Landesmittel) zum dritten Mal ein Paket von Kleinstprojekten befürwortet. Die Projekte müssen aus dem Regionalen Entwicklungskonzept abzuleiten sein.
Die LEADER-Region bezuschusst die Kosten der Projektträger mit 80%, diese Zuschüsse in maximaler Höhe von 90.000,- € werden dann wiederum zu 90% vom Landkreis aus GA-Mitteln gefördert. Damit über-nimmt die Lokale Aktionsgruppe 10% der Fördermittel. Die Projekte müssen brutto mindestens 1.000,- € und dürfen maximal 20.000,- € betragen. Spätestens am 15.10. des gleichen Jahres sind die Vorhaben fertig zu stellen und abzurechnen.